Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.12.2011

1. Anerkenntnis der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Es gelten für alle Verkäufe die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die Inhalt eines jeden Kaufvertrages mit uns sind. Evtl. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen und ausdrücklicher Bestätigung durch uns möglich.

Vertragsbestandteil werden nicht etwaige Geschäftsbedingungen des Bestellers. Dies gilt auch dann nicht, wenn sie der Besteller seinem Auftrag zugrundelegt und der Lieferer nicht ausdrücklich widerspricht. Unser Schweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Aufträge

Es haftet der Lieferer nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben, sowie bei mündlichen Angaben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf ihre Richtigkeit der darin gemachten Angaben insbesondere bezüglich Maße, System, Holzart, Oberfläche und Ähnlichem zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gelten diese als genehmigt.

3. Preise

Soweit den jeweils gültigen Angeboten und Preislisten keine andere Preisstellung zu entnehmen ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk ohne Verpackung.
Im Falle von Expressgut- oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten wie Rollgeld, Lagergeld oder Ähnliches in Rechnung gestellt.
Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart wurden, werden zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preisen abgerechnet. Für zwischenzeitlich eingetretene Lohn- oder Materialpreiserhöhungen bzw. Änderung des Mehrwertsteuer-Prozentsatzes werden die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Sätze verrechnet.
Trifft einen ausländischen Käufer aus dem Bereich des europäischen Binnenmarktes eine Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, erhöhen sich die Preise der Fa. Haustüren-Ring GmbH um die jeweilige in der Bundesrepublik Deutschland gültige Umsatzsteuer (MwSt.).

4. Zahlung

Soweit keine anderen Vereinbarungen bestehen, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung rein netto. Wir behalten uns die Annahme von Wechseln vor. Fällt eine Prüfung der Bonität des Auftraggebers vor Produktionsbeginn oder Lieferung negativ aus, so ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig.
Zurückhaltungen von Zahlungen zwecks Aufrechnung gegen vom Lieferer bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen sind ausgeschlossen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Abzüge werden nicht anerkannt.
Wird über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eingeleitet, bzw. wird vom Besteller die Zahlung eingestellt, oder kommt es zu Wechselprotesten oder Zwangsvollstreckung gegen den Besteller, oder entstehen über die Vermögenslage des Bestellers Zweifel, die eine Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, so ist der Lieferer berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung sofort Barzahlung zu verlangen, sein Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten sowie von allen Verträgen zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.
Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllung statt angenommen. Sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheckprotestes kann die Fa. Haustüren-Ring GmbH Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks sofortige Zahlung verlangen.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so sind Zurückbehaltungsrechte gem. §§ 369 HGB, 273 BGB ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Vor vollständiger Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Fälligkeitszinsen, ist die Fa. Haustüren-Ring GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Zahlungen für Teillieferungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.

5. Lieferung und Lieferfristen

Angegebene Lieferfristen gelten nicht als verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Die angegebenen Lieferzeiten beginnen erst nach Abklärung aller technischen Fragen zu laufen. Die Lieferung und der Versand erfolgen stets auf Gefahr des Bestellers. Auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung geht die Gefahr mit der Absendung auf den Besteller über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Versand gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Teillieferungen sind generell zulässig.
Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer ist, verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Wenn die Fa. Haustüren-Ring GmbH einen verbindlich vereinbarten Liefertermin ohne Verschulden nicht einhalten kann, so insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, unterbliebener Selbstbelieferung oder bei sonstigen durch die Fa. Haustüren-Ring GmbH unverschuldeten Lieferschwierigkeiten, so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses. Nach ihrer Wahl kann die Fa. Haustüren-Ring GmbH auch vom Vertrag zurücktreten. Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm innerhalb dieser verlängerten Lieferfristen das Recht zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

6. Verpackung und Versand

Sofern nichts anders vereinbart ist, bestimmt die Fa. Haustüren-Ring GmbH Verpackung und Versand nach eigenem Ermessen.
Der Versand erfolgt für Rechnung und im Falle, dass der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Auftraggeber über, soweit dieser kein Verbraucher ist. Hat der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, so geht die Gefahr auf ihn bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt generell über unseren Spediteur. Bei Rücksendungen an die Fa. Haustüren-Ring GmbH haftet der Versender.

7. Transportschäden

Trotz unserer sorgfältigen Verpackung können Schäden bei den Versandarten nicht ausgeschlossen werden. Damit der Kunde in jedem Fall zufriedengestellt wird, bitten wir, die nachstehenden Empfehlungen zu beachten. Bei Nichtbeachtung müssen wir uns Ersatzlieferungen gegen Neuberechnung vorbehalten.

a) Sind Beschädigungen äußerlich sichtbar, darf der Empfang nicht voll gültig quittiert werden.
b) Ist die Verpackung jedoch unbeschädigt und werden Schäden festgestellt, muss der Empfänger den selbst unverschuldeten Schaden unverzüglich an uns zur Weiterleitung an die jeweilige Transportversicherung melden. Ihr gegenüber hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass die Ware in Gewahrsam des Spediteurs beschädigt wurde. Speditionen lehnen in den meisten Fällen nachträgliche Schadensmeldungen ab und berufen sich auf die „reine Quittung“, den unterschriebenen Frachtbrief. Packen Sie deshalb bitte die Sendung im Bei-sein des Fahrers aus. Sollte der Fahrer dies ablehnen, lassen Sie sich bitte einen Vermerk quittieren.
c) In jedem Fall muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Feststellung des Schadens befand dokumentiert werden.

Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadenfalles benötigen wir von Ihnen:
1. Frachtbrief
2. Tatbestandsaufnahme mit aussagefähigen Bildern
3. Kosten für die Nachbearbeitung erfordern einen geprüften und freigegebenen Kostenvoranschlag

8. Mängelrügen

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, sofern sich aus den folgenden Ausführungen nichts anderes ergibt. Mängelrügen müssen sofort schriftlich geltend gemacht werden. Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Reklamation hinfällig ist, falls vorher ohne Zustimmung des Lieferers an beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen wurden.
Ist die Mängelrüge berechtigt, besteht zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, wobei der Fa. Haustüren-Ring GmbH grundsätzlich ein Wahlrecht zusteht, ob sie Nacherfüllung in Form der Nachbesserung in Form der Reparatur leistet, oder eine Nachlieferung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sacheerbringt. Für die Nacherfüllung ist jedoch einen angemessene Frist zu gewähren. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorher nicht feststellbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt. Haben wir Schadensersatz aus vorgenanntem Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder aus einem sonstigen zwingenden vertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so ersetzen wir nur den unmittelbaren Schaden. Für nicht vom Lieferer selbst hergestellte oder bearbeitete Teile, z. B. Beschläge, Schlösser, Schließer, Türen- und Oberlichtöffner, die zur Komplettierung eines Vertrages verwandt werden, gelten Ersatzansprüche nur dann in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken aufgrund ihrer Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Die Fa. Haustüren-Ring GmbH kann die geschuldete Nacherfüllung grundsätzlich verweigern, wenn der Auftraggeber den geschuldeten Kaufpreis noch nicht geleistet hat. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der zurück-behaltene Teil des Kaufpreises ist grundsätzlich angemessen, wenn er dem Differenzbetrag entspricht aus dem Wert der Kaufsache in mangelhaftem Zustand und deren Wert in mangelfreiem Zustand.

9. Zeichnungen

Unsere Entwürfe und Konstruktionen unterliegen dem Urheberrecht und Eigentumsschutz.
Geringfügige Änderungen in Konstruktion, Form und Ausführung, welche durch den technischen Fortschritt bestimmt sind, berechtigen nicht zur Beanstandung oder Rücktritt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Warenlieferungen nebst allen Nebenforderungen Eigentum des Lieferers. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Lieferer. Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der oder Vorbehaltsware im Normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist gehalten, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Lieferer ab, der Lieferer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung ist der Besteller aber zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ermächtigt. Die Einziehungs-befugnis bleibt unberührt, wird jedoch so lange nicht ausgeübt, solange der Bestellers einen Zahlungs-verpflichtungen gegenüber dem Lieferer ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat er dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, alle zur Geltendmachung der Forderungen nötigen Auskünfte und Unterlagen zu geben sowie den Schuldnern die Abtretunganzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für einen Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

11. Eloxal-Oberfläche

Das Farbempfinden bei Metalloberflächen ändert sich schon durch geringste Verlagerung des Betrachtungswinkels. Folglich sind Farbunterschiede und Veränderungen des Strukturverlaufes in den üblichen Toleranzen nicht zu vermeiden. Diesbezügliche Reklamationen sind unwirksam, irgendwelche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Eloxierung entspricht den gültigen DIN-Vorschriften 17611.

12. Datenspeicherung

Gemäß § 26 Absatz 1 des BDSG weist der Lieferer darauf hin, dass er im Zusammenhang mit dem Auftrag des Bestellers Daten gespeichert hat.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand Ingolstadt
Erfüllungsort Ingolstadt

14. Salvatorische Klausel

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Haustüren-Ring GmbH
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85049 Ingolstadt
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